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   OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18   

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https://dejure.org/2019,26389
OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18 (https://dejure.org/2019,26389)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.05.2019 - 6 U 27/18 (https://dejure.org/2019,26389)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 6 U 27/18 (https://dejure.org/2019,26389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigungshilfe, Kundenabwehrschreiben, Kontaktverbotsformulare, Abschottung, Behinderung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 14.07.2015 - 14 U 584/15

    Wettbewerbswidrigkeit der systematischen Kündigungshilfe einer gesetzlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18
    Deshalb ist die Leistung von Kündigungshilfe durch bloße Hinweise auf Notwendigkeit, Frist und Form einer Kündigung grundsätzlich wettbewerbskonform (BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 14 - Kündigungshilfe; OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 7).

    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - einem vertraglich noch anderweitig gebundenen Kunden ein vorbereitetes Kündigungsschreiben zur Verfügung gestellt wird, dass nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist; ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher wird allein durch eine solche Dienstleistung nicht unsachlich zum Abschluss eines Vertrages mit einem Mitbewerber veranlasst (OLG Dresden, WRP 2015, 1395 in juris Rn. 7; BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 17 + 19).

    Ferner ist es auch zulässig, sich zur Versendung des Kündigungsschreibens bevollmächtigen zu lassen (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 8; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, UWG, 37. Auflage, § 4 Rn. 4.39).

    Das wird etwa angenommen, wenn ein vorformuliertes Kündigungsschreiben die Klausel enthält, dass sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe-und Anruferlaubnisse, einschließlich Rückwerbeversuche mit sofortiger Wirkung widerrufen werden (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 14; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, aaO, § 4 Rn. 4.39).

    Unlauter ist auch eine gezielte Behinderung, die dazu führt, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 13 unter Hinweis auf BGH GRUR 2011, 1018 Rn. 65).

    Zugleich kann die Beklagte durch ihr konkretes Vorgehen Nachfragen verhindern und damit die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen (vgl. insoweit OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 14).

    Insbesondere kann die Beklagte den Klägerinnen nicht abverlangen, mit einem Versicherten, der noch ihr Kunde ist, nicht mehr telefonieren zu dürfen bzw. in Kontakt zu treten, und sei es auch nur zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 15).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02

    Kündigungshilfe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18
    Deshalb ist die Leistung von Kündigungshilfe durch bloße Hinweise auf Notwendigkeit, Frist und Form einer Kündigung grundsätzlich wettbewerbskonform (BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 14 - Kündigungshilfe; OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 7).

    Ein solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbsrechtlich weder als unangemessen unsachliche Einflussnahme auf Verbraucher noch als unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen (BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 14).

    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - einem vertraglich noch anderweitig gebundenen Kunden ein vorbereitetes Kündigungsschreiben zur Verfügung gestellt wird, dass nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist; ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher wird allein durch eine solche Dienstleistung nicht unsachlich zum Abschluss eines Vertrages mit einem Mitbewerber veranlasst (OLG Dresden, WRP 2015, 1395 in juris Rn. 7; BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 17 + 19).

    Kunden zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen zu bestimmen, ist grundsätzlich zulässig (BGH GRUR 2005, 603 in juris Rn. 17).

  • OLG Oldenburg, 29.05.2017 - 6 U 208/16

    Wettbewerbsrecht: Kontaktaufnahmeverbote in Muster-Kündigungsschreiben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18
    Die Entscheidung des Landgerichts stehe in einem diametralen Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 29.05.2017 (6 U 208/16), in der die Praxis der Beklagten als unzulässig bewertet worden sei.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Mai 2017 (6 U 208/16) - worauf die Klägerinnen zu Recht hinweisen - ausgeführt hat, betreibt die Beklagte durch den Einsatz vorbereiteter Kündigungserklärungen mit generellen Kontaktaufnahmeverbot eine gezielte Behinderung der Klägerinnen auf dem Versicherungsmarkt.

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2019 - 6 U 27/18
    Unlauter ist auch eine gezielte Behinderung, die dazu führt, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (OLG Dresden WRP 2015, 1395 in juris Rn. 13 unter Hinweis auf BGH GRUR 2011, 1018 Rn. 65).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 Sa 17/23

    Wettbewerb - Unterlassung - Schadensersatz

    Ein solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbsrechtlich weder als unangemessen unsachliche Einflussnahme auf Verbraucher noch als unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.04.2005 - 6 U 27/18 - Rn. 42, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2022 - 20 U 149/21
    Zwar sind verschiedentlich Kontaktaufnahmeverbote beanstandet worden (vgl. OLG Oldenburg WRP 2019, 1225; OLG Dresden WRP 2019, 1395).
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